13.03.2017


Müggelschlösschen-Areal verkauft und nun?


Weitere Nutzung noch unklar

Im September 2015 ersteigerte ein bis dato inkognito bleiben wollender Bieter das 11.000 qm umfassende Areal an der Spreebiegung, welches durch den Spreetunnel mit Friedrichshagen verbunden ist, für ungefähr 225.000 Euro.

Eine Gaststätte sei eine Option, war von Nicolas Gesch zu hören, dem Geschäftsführer der Firma Code-A-Phone AG International, die nun als Besitzer firmiert. Die Code-A-Phone AG hat ihren Sitz in Berlin-Kaulsdorf. Zur Unternehmensgruppe gehört auch das Hotel B1.

In jeder Form der Bebauungsplanung Berücksichtigung finden sollte, dass die Verbindung zwischen dem Müggelschlösschenweg und dem Spreetunnel öffentlich gewidmete Wege bleiben.

Das unbebaute Grundstück liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, so dass für die Beurteilung von Bauvorhaben § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) maßgeblich ist. Da der Außenbereich nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von Bebauung frei bleiben soll, unterliegt die Errichtung von Bauvorhaben strengen Zulassungsregeln. Öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen bzw. beeinträchtigt werden.
Das Grundstück gilt als Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes. Der Flächennutzungsplan stellt für das Areal im Bereich des Müggelseeufers Grünfläche/Wassersport, im übrigen Wald dar. Außerdem liegt das Grundstück in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Friedrichshagen. Bereits aus diesen Gründen wird eine Bebauung, wenn überhaupt, nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich sein.

In welchem Zeitraum etwas entstehen könnte, das Naturschutz, den Waldstatus des Grundstücks und ein passendes Konzept unter einen Hut brächte, steht derzeit in den Sternen. Nach derzeitiger Erkenntnislage schätze der Senat den Bau eines Ausflugslokals aus den o.g. Gründen grundsätzlich kritisch ein, so die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

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