11.01.2018


Fertigstellung des Bahnhofsvorplatzes Friedrichshagen rückt laut Senat näher


Was aktuell dazu zu erfahren war

Der neue Vorplatz am derzeit nur im Rohbau fertigen Südzugang zum Bahnhofsgebäude Friedrichshagen ist sowohl als  Ensemble zum Verweilen wie auch als direkte Verbindung vom Bahnhofsinneren zum Fürstenwalder Damm gedacht. Die zur Verfügung stehende Fläche soll barrierefrei nutzbar sein, dafür ist die Erneuerung des gesamten Gehwegs erforderlich.

Die ursprüngliche Entwurfsplanung sah einen Beginn im zweiten Quartal vor. Wörtlich hieß es: "Die bauliche Umsetzung ist für Anfang III/ IV. Quartal 2017 vorgesehen. Nach gegenwärtigem Stand erfolgt damit ein nahtloser Übergang zwischen den beiden Baumaßnahmen." (Anm.d.Red.: Gemeint ist der Übergang zwischen den Baumaßnahmen der Deutsche Bahn AG und der eigenen).

Nach der erst im Laufe des Jahres erfolgten Freigabe der Mittel aus dem sogenannten Plätzeprogramm als Voraussetzung für die Ausschreibung hatte sich der Baubeginn in den Zeitraum August/September und die Fertigstellung zum Ende des Jahres 2017 hin verschoben.

Carsten Schatz (Mitglied des Abgeordnetenhauses für Die Linke) stellte nun in der ersten Dezemberhälfte eine schriftliche Anfrage zum Thema an die Senatswverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Anfrage wurde in Stellvertretung von Staatssekretär Jens-Holger Kirchner beantwortet.

Wie man den Antworten entnehmen konnte, solle laut einer früheren (Anm. d. Red.: Was auch immer das zeitlich bedeutet) Auskunft des Straßen- und Grünflächenamts die Gesamtbaumaßnahme  insgesamt 6 Wochen andauern. Bisher sei das Gelände planiert, Leitungen verlegt und eine Frostschutzschicht aufgetragen worden.

Kirchner: "Ausstehend sind noch der Einbau einer Deckschicht, Straßenmöblierung und, ggf. später, Baumbepflanzung."

Auf die Frage von Carsten Schatz, wie die Bauverzögerungen zu erklären seien, habe der Senat keine Antwort vom Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Treptow-Köpenick erhalten, so Staatssekretär Kirchner. Durch die Verspätungen beim Baubeginn und dem Vorhalten der Baustelleneinrichtung seien nur geringfügige Kosten entstanden. Zur konkreten Höhe der Zusatzkosten lägen dem Senat keine Angaben vor.

__________________________________________________________________________________________