29.01.2016


BVG-Bauvorhaben: Südabschnitt Bölschestraße

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen für das Anhörungsverfahren beginnt am 11. Februar...

Gleiskörper im Südabschnitt der Bölschestraße, um dessen Umwidmung und Umbau es im aktuellen Planfeststellungsverfahren geht. (Foto: Sigrid Strachwitz)

Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung :

Planfeststellungsverfahren - Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung von Planunterlagen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens Straßenbahnvorhaben "Bölschestraße" in Berlin-Friedrichshagen im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin

Bekanntmachung vom 29.01.2016 – SenStadtUm VII E 321 –

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Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat die Feststellung des Planes nach § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zur Aufhebung des besonderen Bahnkörpers zwischen Müggelseedamm und Haltestelle Marktplatz Friedrichshagen beantragt. Es handelt sich um eine Änderung einer bestehenden Straßenbahnbetriebsanlage, mit dem Ziel, im gesamten Abschnitt der Bölschestraße eine durchgängige fahrbahnbündige Gleislage zu schaffen und hierdurch eine wesentliche Grundlage für eine neue Straßenraumaufteilung zu ermöglichen.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Der Plan für das eingangs bezeichnete Bauvorhaben (Erläuterungsbericht, Planzeichnung und Fachgutachten) liegt
vom 11. Februar 2016 bis einschließlich 10. März 2016

im
Rathaus Köpenick
Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt,
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
Raum 152
Alt Köpenick 21
12555 Berlin
Telefon: 030/90297 - 2547 bzw. 2312
montags bis mittwochs:  09.00 - 16.00 Uhr
donnerstags:   09.00 - 18.00 Uhr
freitags:   08.00 - 14.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. wie vor) auch außerhalb dieser Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Für die Vollständigkeit und die Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgebend.

Hinweise


1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 24. März 2016 (maßgebend ist der Eingang in der Verwaltung), Einwendungen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VII E 3, Postanschrift: Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, Zi. 423R (während der Auslegungszeit auch am Auslegungsort) schriftlich oder zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen an die E-Mail-Adresse post@senstadtum.berlin.de erheben.
…..

Dies sind nur Auszüge aus der Bekanntmachung. Der gesamte Wortlaut nebst Hinweisen ist der offiziellen Bekanntmachung zu entnehmen.

Laut Bekanntmachung in den Printmedien, wie z.B. Berliner Zeitung, heisst es zudem:
Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind ab Beginn der Offenlage auch auf der Internetseite:
www.stadtentwicklung.berlin.de/planfeststellungen veröffentlicht...


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Von: - SIS -