07.09.2014


Kein Parken vor der Christophoruskirche geht nicht

Der lange Weg zur Ablehnung einer nicht beantragten Fußgängerzone

Im Oktober 2012 äußerte Pfarrer Höner von der Christophoruskirche ein ernsthaftes Anliegen: Die Durchfahrtsstraße vor der Kirche wird ständig zugeparkt, so dass er bei jeder Veranstaltung Halteverbotsschilder aufstellen muss, die dann oft ignoriert werden. Am liebsten wollte er die Poller an der Straße entfernen und die Straße für den Durchgangsverkehr schließen lassen.

Ende Oktober 2012 stellte die CDU-Fraktion folgenden Antrag an die Bezirksverordnetenversammlung (BVV): "Das Bezirksamt (möge ersucht werden), den Nebenstraßenabschnitt zwischen dem Haupteingang der Christophorus-Kirche in Friedrichshagen und der Denkmalfläche in eine Fußgängerzone umzuwidmen und die in diesem Abschnitt vorhandenen Poller zu entfernen."

Am 30. Mai 2013 schließlich beschloss die BVV das Bezirksamt zu ersuchen "auf dem Nebenstraßenabschnitt zwischen dem Haupteingang der Christophorus-Kirche in Friedrichshagen und der Denkmalfläche das Parken zu verbieten." Wohlbemerkt: nur das Parken!

Jetzt am 2. September teilte das Bezirksamt der BVV mit, dass weder Stadt noch Bezirk eine Notwendigkeit zur Einrichtung einer Fußgängerzone sehen und der Antrag damit abgelehnt ist. Wohl bemerkt: Fußgängerzone!

Offen ist nun, ob die BVV in weiser Vorahnung nur Parkverbotsschilder aufstellen lassen wollte und warum das Bezirksamt darauf nicht einging sondern einen Antrag ablehnte der so gar nicht eingegangen war...

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