29.11.2014


Tod eines Obdachlosen am S-Bhf Friedrichshagen in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag

Viele Mitbürger sind schockiert und fragen sich: Wie hätte ich dem Mann noch helfen können?

28.11.2014 -AT-

Wer auf einen obdachlosen Menschen trifft, der sich in einer Notlage befindet und möglicherweise vom Kältetod bedroht ist, kann sich an diese Stellen wenden bzw. diese Hinweise geben:

* Kältebus der Berliner Stadtmission: 0178/523 58 38 (sich die Nummer einspeichern)
Der Bus ist täglich von 21 Uhr bis 3 Uhr bis zum 31. März unterwegs.
Weitere Informationen:
www.berliner-stadtmission.de/kaeltebus.html

* Ist der- oder diejenige nicht mehr ansprechbar, einen Krankenwagen rufen: 112

* Infos mit allen Adressen der Notunterkünfte und Nacht-Cafés sind zu finden unter:
www.kaeltehilfe-berlin.de

* Übergangsquartiere in Treptow-Köpenick:
- Treptow. Übergangshaus. Kiefholzstr 21. 030/5368340. Frauen/Männer/Paare. Werktags 9-19 Uhr. Beratung, Wohnheim mit EZ, Wohngemeinschaften mit EZ, Regelsatz, Übergangswohnungen.
- Treptow (Köpenick). Wohnprojekt. Sterndamm 84. 030/63223890. Frauen/Männer/Paare. Täglich 9-14 Uhr. Beratung, Übergangswohnungen, Regelsatz, Vermittlung, Außenstellen mit gleichen Angeboten.

* Bei Temperaturen unter Null stehen die Bahnhöfe Schillingstraße (U5) in Mitte, Südstern (U7) in Kreuzberg und Hansaplatz (U9) in Tiergarten als Notquartiere der BVG zur Verfügung.

* Vorab informieren durch den aktuellen Kältehilfewegweiser

* Warme Winterkleidung ist vor Ort erhältlich in der Kleiderkammer der AWO:
Die Kleiderkammer, Müggelseedamm 244
Öffnungszeiten: Dienstag 11:00 - 14:00 Uhr, Donnerstag 10:00 - 14:00 Uhr

* Die nächstgelegene Ausgabestelle von LAIB und SEELE ist:
Freikirchliche Gemeinde Köpenick, Bahnhofstraße 9, 12555 Berlin
Ausgabezeit: Dienstags 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Info: 100 LOSE WERDEN UM 13:30 UHR AUSGETEILT, DANACH WIRD DER REIHE NACH BEDIENT.
Verlangt wird die Vorlage von Personalausweis und eines Nachweises der Bedürftigkeit (ALG II, Sozialgeld, EU-Rente, usw.)
Zusätzlich gibt es während der Ausgabezeiten eine Kinderbetreuung, Computerschulung, Rechts-, Sozial- und Drogenberatungsangebote mit Selbsthilfegruppen sowie eine Andacht für die Gäste.


Jeder obdachlose Mensch hat ein Recht auf Unterbringung in einer entsprechenden Unterkunft. Auf seinen bzw. ihren persönlichen Antrag hin ist das bezirkliche Sozialamt verpflichtet, eine geeignete Unterkunft bereitzustellen.

Nähres dazu hier: Dienstleistung Wohnungsnotfallhilfe am Standort Amt für Soziales - Koordinationsstelle zur Vermeidung und Behebung von Wohnungsverlust (leider ist diese Seite so wie ihr Titel..., nicht gerade zielgruppengerecht)

Jeder kann Mitmenschen in einer solchen Notlage auf diese Möglichkeit aufmerksam machen. Die betroffene Person muss jedoch selber aktiv werden, entsprechend anfragen, möglichst die erforderlichen Unterlagen vorlegen und auch einer Unterbringung zustimmen, was leider oft, aus den unterschiedlichsten Gründen, nicht geschieht.

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Von: - SIS -