22.10.2018


Information zur Laubentsorgung


Pressemitteilung des zuständigen Bezirksstadtrates

Zum Thema: Ordnungsgemäße Entsorgung von Herbstlaub in Treptow-Köpenick - Information des Bezirksstadtrates für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Rainer Hölmer.

"Das Ordnungsamt möchte hiermit auf die Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) hinweisen:

In § 4 Abs. 1 Satz 2 StrReinG ist geregelt, dass die ordnungsgemäße Reinigung, der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen, den Anliegerinnen und Anliegern jeweils vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte obliegt. Zu einer ordnungsgemäßen Reinigung gehört auch die Beseitigung des Laubs von den Straßenbäumen. Es erfolgt keine Entsorgung durch die BSR oder das Umwelt- und Naturschutzamt.

Die Lagerung von Laub und Schnittgut auf öffentlichem Straßenland stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 StrReinG dar und kann mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden. Es ist auch nicht statthaft, Laub, welches auf Grundstücken - auch von Straßenbäumen - anfällt, auf öffentliches Straßenland zu fegen, dort zu lagern und somit zu entsorgen.

An den Stämmen der Straßenbäume abgelagertes organisches Material schadet den Bäumen auf längere Sicht, da die in diesem „Komposthaufen“ stattfindenden Fäulnisprozesse deren Rinde angreifen. Auch der vermeintlich gut gemeinte Unkrautschutz der Baumscheiben mit einer Mulchschicht oder Rasenschnitt schadet den Bäumen.

Sollte eine Kompostierung des Laubs auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein, können bei der BSR Laubsäcke zum Preis von 4,00 € pro Stück erworben werden. Die Säcke fassen 90 Liter mit maximal 25 Kilogramm. Die Abholung durch die BSR ist im Kaufpreis inbegriffen. Die Säcke können einfach an den Straßenrand gestellt werden. Bitte lehnen Sie die Säcke nicht an Laternen oder Bäume!

Bei Selbstanlieferung der Laubsäcke zu einem Recyclinghof der BSR wird 1,00 € zurückerstattet. Es werden insgesamt höchstens fünf Säcke angenommen. Bei kleineren Mengen ist auch eine Entsorgung über die Biogut-Tonne möglich. (Quelle: http://www.bsr.de/10008.html )

Der Allgemeine Ordnungsdienst wird in den nächsten Wochen verstärkt die ordnungsgemäße Entsorgung von Laub und Schnittgut in den C-Straßen der Siedlungsgebiete kontrollieren."

Rückfragen: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Telefon: (030) 90297-4629

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