16.12.2011


Gerichtsvollzieher wegen 80 Cent beauftragt

Grundsicherungsempfänger Paul Uscher hat mal wieder was erlebt.

Bei der Grundsicherung werden die Krankenkassenbeiträge vom Bezirksamt übernommen. Nun sind die Termine beider Einrichtungen nicht identisch. Das heißt, bei der Krankenkasse muss das Geld bis zu einem bestimmten Termin eingegangen sein. Aber der Bezirksamt schickt das Geld (manchmal?) zu spät ab.

Das führte des öfteren dazu, dass Paule eine Mahnung von der Krankenkasse bekam. Keine Panik.
Paul bringt die Mahnung zum Bezirksamt. Es ist ja nicht sein Verschulden, dass er abgemahnt wird.

Doch eines Tages fand er einen anderen Brief im Kasten. Das Zollamt hatte ihn zu Hause nicht angetroffen und eine Pfändung in Höhe von rund 50 € aufgestellt.

Das haute Paule um. Warum ? Wieso ?

Die Summe ergab sich aus einer Mahngebühr von 80 Cent im April 2011.
Paule durchstöberte seinen Kalender. April – da gab es doch nichts! Ein ganz normaler Monat. Er ist sich keiner Schuld bewusst. Nein wirklich, alle Tage war er in Friedrichshagen. Und von einem Mahnbrief stand nichts im Kalender.

Paul Uscher beruhigte sich nach einiger Zeit und fuhr zu seinen Sozialbetreuer. Der lachte: "Mach dir mal keine Sorgen!. Das muss das Bezirksamt ausbaden."

Paule dachte sich, so teuer kann Bürokratie werden.
Im April 80 Cent Mahngebühren und im November bereits rund 50 €.

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