In der Pflegeberatung hören wir oft den Wunsch der Klienten, die eigene Wohnung zu verlassen, um Kontakte zu pflegen oder einen Ausflug zu machen. Aufgrund von Krankheit oder Behinderung fällt es diesen Menschen aber meist schwer, ohne fremde Hilfe diese Vorhaben zu bewältigen. Alleinlebende Menschen können sich dadurch isoliert und einsam fühlen.

Im Folgenden sollen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten vorgestellt werden, die in dieser Lebenslage ermöglichen können, die Mobilität zu erhalten, den Kontakt zur Außenwelt nicht zu verlieren oder geistige Anregungen zu erfahren.

Berliner Mobilitätsdienste

Die senatsgeförderten Berliner Mobilitätshilfedienste begleiten ältere Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Mobilitätshelfer sind durch Schulungen auf ihre Einsätze vorbereitet und in jedem Bezirk unterwegs. Neben dem Begleit- und Rollstuhlschiebedienst sowie Blindenführung werden auch Treppentransporte angeboten, wenn Stufen zu überwinden sind. Die Mobilitätshelfer sind nicht motorisiert. Der Zeitumfang eines Einsatzes beträgt in der Regel 1,5 Stunden wöchentlich. Für die regelmäßige Begleitung ist ein Jahresbetrag von 80€ (ermäßigt 40€) zu zahlen.

Bus & Bahn-Begleitservice

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bietet einen kostenlosen Begleitservice an. Dieser ist für jeden, der mobilitätseingeschränkt (geh- oder sehbehindert) ist und Bus und Bahn nur schwer alleine benutzen kann oder Hilfe an komplizierten Umsteigepunkten benötigt. Generell müssen die Nutzer in der Lage sein, ihren Weg auch zu bewältigen und einen gültigen Fahrschein besitzen. Die Begleitung erfolgt im gesamten Stadtgebiet von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:30-17:30.

Der VBB-Begleitservice kann von Montag bis Freitag von 09:00-16:00 unter der Telefonnummer 030-34649940 gebucht werden.

Besuchs- und Begleitdienste

Ehrenamtliche Besuchsdienste kümmern sich um einsame alte, kranke, schwerstkranke, erheblich mobilitätseingeschränkte und behinderte Menschen, aber auch um Menschen mit keinen bzw. wenigen nachbarschaftlichen und sozialen Kontakten. Zu den Aufgaben der Freiwilligen im Besuchsdienst gehören Tätigkeiten wie z. B. Gespräche führen, Vorlesen und Erzählen, Begleitung und Hilfe außer Haus sowie Hilfe bei Einkäufen. Die bezirklichen ‘Kontaktstellen PflegeEngagement’ für pflegeflankierendes Ehrenamt und Selbsthilfe unterstützen u. a. ehrenamtliche Besuchsdienste für Pflegebedürftige und Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf, die in der eigenen Wohnung bzw. dem eigenen Haus oder in einer ambulanten Wohngemeinschaft leben. Weitere Informationen und Anbieter hierzu erhalten Sie im Pflegestützpunkt.

Fahrdienste im Auftrag der Krankenkassen

Krankentransport-und Taxiunternehmen übernehmen Fahrten zu ambulanten Behandlungen wie Dialyse oder onkologischer Chemotherapie, zu vor-/nachstationärer Behandlungen, ambulanten Operationen und stationären Behandlungen. Die Krankenkassen übernehmen die anfallenden Kosten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „BL“ oder „H“

  • Bei Pflegegrad 3, wenn der Arzt eine Mobilitätseinschränkung feststellt

  • Bei Pflegegrad 4 und 5

  • Bei Behandlungen, die zur Vermeidung von Schaden an Leib und Seele eine Beförderung unerlässlich machen

Die Kostenübernahme der Krankenkasse muss in der Regel vor Fahrtantritt vorliegen. Die zwingende medizinische Notwendigkeit und die Art des Transportmittels müssen vom behandelnden Arzt bescheinigt werden.

Wer hilft weiter?

Ihr Pflegestützpunktteam, Myliusgarten 20, 12587 Berlin

Tel.: 030-259282-45, Offene Sprechzeiten: Di: 09:00-15:00, Do: 12:00-18:00

Treptow-Koepenick[at]arge-psp.de

www.pflegestuetzpunkteberlin.de