Thema: Pflegestärkungsgesetz II - Neue Regelungen für Pflegebedürftige ab 2017

Warum ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff?

Bereits Ende 2015 hat der Bundestag das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen, mit dem zum 1. Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im Recht der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) eingeführt wird. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, begleitet von einem neuen Begutachtungssystem, lenkt den Fokus weg von Defiziten, die der zu Pflegende bei Alltagsverrichtungen hat. Außerdem war entscheidend, wie viel Hilfe in Minuten der Pflegebedürftige deshalb pro Tag braucht.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird erweitert und stellt den Grad der Selbständigkeit in den Fokus, nicht mehr den Hilfebedarf nach Minuten. Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit werden daher die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten – körperliche, geistige, psychische und kommunikative- gleichermaßen erfasst.

 

Was ist in Zukunft anders?

Statt der bisherigen drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben. Wer bereits heute pflegebedürftig ist, wird ohne erneute Begutachtung in das neue System übergeleitet. Es besteht ein sogenannter Bestandsschutz. Pflegebedürftige mit körperlichen Einschränkungen gelangen in den nächst höheren Pflegegrad. Beispiel: Pflegestufe 1 wird Pflegegrad 2.

Bei einer bereits festgestellten Einschränkung der Alltagskompetenz gelangt man in den übernächsten Pflegegrad. Beispiel: Pflegestufe 0 wird Pflegegrad 2.

Um den Pflegegrad zu ermitteln (siehe Bild) werden zukünftig folgende Module begutachtet und verschieden gewichtet. Jedes Modul beinhaltet dabei mehrere Kriterien und jedes Kriterium wird mit einer Punktezahl bewertet.

  1. Mobilität: körperliche Beweglichkeit: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: z.B. verstehen und reden: Orientierung über Zeit und Ort, Sachverhalte und Informationen begreifen, erkennen von Risiken

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: z.B. „schwieriges“ Verhalten und Handeln; Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen

  4. Selbstversorgung: z.B. sich selbständig waschen und ankleiden, Essen und Trinken, selbständige Benutzung der Toilette

  5. Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: z.B. Medikamente selbst einnehmen zu können, die Blutzuckermessung selbst durchführen und deuten zu können, gut mit dem Rollator zurecht zu kommen, den Arzt selbständig aufsuchen zu können

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: z.B. die Fähigkeit den Tagesablauf selbständig zu strukturieren, die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen

Viele Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2017 nur für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 gewährt. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass die Beeinträchtigungen von Personen im Pflegegrad 1 gering seien und vorrangig im somatischen Bereich liegen. Sie erforderten Teilhilfen bei der Selbstversorgung und bei der Haushaltsführung, die darauf abzielten, den Verbleib in der häuslichen Umgebung sicherzustellen.

 

Rente für Pflegepersonen

Die rentenversicherungsrechtliche Absicherung von Pflegepersonen wird ab 2017 neu gestaltet. Bestehen bleibt die Anforderung, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein darf. Neu ist, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 haben und die Pflege wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens 2 Tage die Woche, umfassen muss.

Am 11. November 2016 bietet der Pflegestützpunkt eine Veranstaltung zum Thema Pflegestärkungsgesetz II an. Wir möchten Sie hiermit herzlichst dazu einladen.

Termin: 11. November 2016

Uhrzeit: 14:00 -16:00

Ort: KiezKlub Vital, Myliusgarten 20, 12587 Berlin

Anmeldung telefonisch unter: 030 -25928245

Ihr Pflegestützpunktteam - Myliusgarten 20, 12587 Berlin

Tel.: 030  -259282-45

Treptow-Koepenick[at]arge-psp.de

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